Zitat von: A-Cinema am 03.02.25, 17:08Ich versuche ja immer, Ereignisse aus der Sicht eines spitzfindigen Anwaltes (also aller) zu sehen.
Also nehmen wir an, ich hätte auf meinem Handy einen Stream von einem aktuellen Kinofilm.
Das weisen mir dann die Rechteinhaber nach.
Allerdings hätte ich die ganze Zeit geschlafen, was bei aktuellen Kinofilmen ein sehr plausibles Argument ist.
So würde ich, wenn ich TikTok hätte, dann noch eine Schnarch-App installieren oder die ganze Zeit die Selfie-Kamera mitlaufen lassen, um den Rechteinhabern nachzuweisen, dass weder ein geschäftliches noch irgendein Interesse an ihrem Film bestanden hat.
Habe als Historiker oder mehr Politologe keine Einsicht, wer gerade etwas auf tiktok hochlädt oder nicht.
Es geht ja wohl auch um aktuelle Titel, aber auch bei älteren Titeln, jünger als 80 Jahre sowieso, gelten stets die Urheberrechte.
Beim Rechtsgrundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" (auch wenn ich kein Verteidiger des Rechts gegen nötigen Fortschritt wäre), muss leider auch ich eingestehen: die unbezahlte und unbestätigte Nutzung urheberrechtlich oder auch durch die Autoren ethisch geschützter Werke ist asozial und kontraproduktiv: in jeder Gesellschaftsordnung.
Sollten Zivil- oder Strafgerichte einschreiten, sind sie dazu verpflichtet, ansonsten bedürfte es der Funktion der Gerichtsbarkeit nicht.
Diese Menschen kenne ich, die mit völliger Verachtung, Zynismus und Überheblichkeit sich über ihren auf Smartphones gestützten Allmachtswahn selbst ermächtigen, in vollem Bewusstsein ihnen nicht zu stehende Contents hochzuladen und diese auch noch auf ihren Festplatten zu "sammeln".
Hier handelt es sich nicht um bürgerliche Freiheiten und schon gar nicht um Menschenrechte. Sondern um pathologischen Hedonismus, egoistischen Individualismus, um Selbstermächtigung.
Ich kenne niemanden, der so etwas tut, der es aus kulturellen, sozialen, ethischen oder aufklärerischen Bedingungen tut, sondern ausschließlich als eigennützige Räuberei.
Die Konzerne werden damit klarkommen müssen und entsprechende Verschlüsselungen eben auch auf den mit Kino konkurrierenden Portalen einführen müssen.
Das könnte die Bezugsmöglichkeit für Filme insofern abändern, als dass die AGBs, welche zur legalen Bezugsmöglichkeit aufrufen, irgendwann in Konkurrenz zum DCI-System geraten können.