HDF zu den Auswertungschutzfristen

Begonnen von Filmgärtner, 18.02.22, 00:45

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Filmgärtner

18.02.22, 00:45 Letzte Bearbeitung: 18.02.22, 00:56 von Admin
Unter der Überschrift "Exklusivität" fasst der Hauptverband der Filmtheater seine Position zum Schutz der Auswertungsfenster zusammen.

Tendenziell eher konservativ, also bewahrend: bewahrt werden soll die Exklusivität der Filmtheater im Abhalten von Premieren nur in Ihren Räumen über einen Zeitraum von 6 Monaten.

Einerseits erscheint dieser Anspruch gegenüber den goldenen Jahren des Kinos Ende der 1950er Jahre zurechtgestutzt und kompromisslos, auf der anderen Seite zu altbacken für Diejenigen, welche auf der Kinoseite eine Relativierung der Schutzfristen für sogar produktiv oder wffizient halten, als dass synchron zur Kürzung des Erstauswertungsfensters auch die Verleiherabgaben gekürzt werden könnte.

"Die zeitversetzte Auswertung von Filmen in Kino, DVD/VoD, Pay TV und Free TV ist eine der Grundprinzipien der Filmwirtschaft und elementar mit der Finanzierung und Vermarktung von Filmen verknüpft. Eine exklusive Kinoauswertung, die am Anfang der Verwertungskaskade steht, stellt die ideale Plattform dar, die den Wert von Filmwerken steigert und von der alle anderen Auswertungsformen profitieren. Sie ermöglicht außerdem, dass Werke so rezipiert werden können, wie von ihren Erschaffern ursprünglich angedacht – nämlich auf der großen Leinwand.

Viele Filme benötigen mehrere Spielwochen, um ihr volles Potential entfalten zu können. Dies gilt insbesondere für den deutschen und europäischen Film, der deutlich länger im Kino eingesetzt wird als US-amerikanische Produktionen. Während Blockbuster häufig schon in den ersten Wochen den Großteil ihres Gesamtumsatzes an der Kinokasse generieren, lohnt sich der Einsatz von kleineren Produktionen für Kinobetreiber oftmals erst nach einer mehrmonatigen Laufzeit. Ein ausreichender Schutz an Exklusivität trägt somit auch zur Programmvielfalt im Kino bei.

Das sogenannte "Kinofenster" dauert regulär sechs Monate. In dieser Zeit ist ein neu gestarteter Film nur im Kino zu sehen. Ausnahmen sind nur insofern möglich, als filmwirtschaftliche Belange dem nicht entgegenstehen."

Quelle: https://www.hdf-kino.de/top-themen/