Das Münchner Werkstattkino ist zweimal vom Programmkinopreis übersehen worden und hat jetzt ein Jahresdefizit.
Dies ist die Sichtweise des artechock-Magazins.
Natürlich könnte und sollte man dem Werkstattkino mehr Erfolg wünschen als ideenlos und lieblos betriebenen Stätten.
Kann man daraus aber einen rechtlichen Anspruch auf jährliche Zuwendung ableiten?
Um engagierten Programm-Kinos mehr Stabilität zu verleihen, sollten eben auch Rahmenbedingungen geändert werden.
https://www.artechock.de/film/text/artikel/2023/08_24_werkstattkino.html?fbclid=IwAR2owzSrKJ9YSesj0VJsJU1VkzgRd0LHwsKE3_RrEc-oy_7kLrJBbbJUTY4
Laut BKM soll der Förderetat für Medien und Kultur im kommenden Jahr verdoppelt werden (war das nicht primär das Ressort der Länder?)
https://www.baf-berlin.de/blog/archives/6818-Geplanter-Rekordetat-fuer-Kultur-und-Medien-2026.html
Pläne des Kulturstaatsministers Weimer zur Abgabe von 10% seitens der Medienkonzerne:
https://www.stern.de/politik/deutschland/ist-die-digitalabgabe-fuer-grosse-konzerne-eine-luftnummer---35972104.html