Es klingt dort so, als wollte man einen Neuling vom Markteintritt abhalten: "Komm uns [oder den Kollegen] nicht in die Quere!".
Voraugesetzt werden Gewerbeanmeldungen und Genehmigungsverfahren, die m.E. für fest eingetragene, gewinnorientierte Personen- oder Kapitalgesellschaften anfallen könnten.
Mit 75 Besuchern fällt der Entrepreneur jedoch nicht einmal unter irgendeine Versammlungsstättenverordnung: passiert dann ein Unfall, wär das zwar fahrlässig, aber als Schadenersatzpflichtiger muss er keinen Versicherungsnachweis erbringen. Wer also nur gelegentlich in sicherem Umraum veranstaltet, ist m.E. nicht verpflichtet, sich zu versichern, geht aber Risiken ein,
Bei Open Air kommen zumeist fast immer nur seit Monaten abgespielte Filme zum Einsatz, dies deutet er auch an. Verleiher müssen dann m.E. keinen DCI-Nachweis einfordern, wenn die Rechte über die Blu ray-Gesellschaften oder über die Schirmlizenz abgedeckt werden.
Derartige Veranstaltungsvarianten werden dort noch nicht einmal erwähnt und damit die gesamte ländliche aber auch Club-bezogene Veranstaltungskultur abgestritten oder gar geleugnet.
Hinzu kommt, dass Blu ray Betrieb mit geeigenten Beamern in kleineren Umräumen ein besseres oder kontrastreicheres Bild ergeben kann als ein älterer DCI-Projektor. Auch günstiger zu warten ist und sich genau für solchen Veranstaltungszweck dringend anbietet.
Das Aufstellen von Open Air Screens sollte schon beim Ordnungsamt angemeldet sein, aber es bedarf m.E. nicht eines Prüfbuchs oder nur nach Aufforderung oder bei zweifelhaften Aufbauten (Verstoss gegen alle Sicherheitsvorkehrungen bei "fliegenden Bauten").