Abspann eines Kinofilms ist ein Teil der vom Kinobesucher bezahlten gesamten Vorstellung und verpflichtet den Kinobetreiber diesen auch bis zum Ende komplett laufen zu lassen auf dessen Bildwand. Und bei einem noch laufenden Abspann eines Films hat das Kinopersonal auch kein Recht dazu mit dem saubermachen des Saals zu beginnen zwischen noch sitzendem Publikum. Vergrault man dem Kinobesucher bei einem von ihm bezahlten Kinofilm das komplette Ansehen des Abspanns so ist dies ein regelrechter Vertragsbruch der gepachteten Filmkopie. Ausreden wie Stromsparen oder Zeitmangel sind da absolut keine geltenden Regeln der Hausordnung des Kinobetriebs.